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Öffnungszeiten Dienstpläne Standaufsichten

Öffnungszeiten:

                            April - Oktober

                            Sonnabends von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

                            Sonntags von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

                            November - März

                            Sonnabends von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

                            Sonntags von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

                            Bitte alle anderen Schließzeiten den Dienstplänen entnehmen!

 

Bitte beachten!

Am 14.04.2024 bleibt der Schießstand geschlossen.

Am 27.04.2024 bleibt der Schießstand geschlossen.

Am 04.05. und 05.05.2024 bleibt der Schießstand geschlossen, Kreismeisterschaften Unterhebelrepetierer.

Am 22.06.2024 bleibt der Schießstand geschlossen, Bodepokal.

 

                           

 

 

Veranstaltungskalender: Kalender SV-Wegeleben_2024

 

 

Dienstpläne

 

 

Liste der Standaufsichten

Andi Schachtschabel

Tom Schachtschabel

Andreas Tyrock

Dieter Neumann

Margit Neumann

Hartmut Klöber

Sibylle K.

Ulrich Strümpel

Siegfried Wagner

Veith Roßdeutscher

Dr. Mario Giesel

Helmut Schütze

Christian Schlenker

Eberhard Seidenstücker

Rene Wilke

Tom Merten

Gerd West

Gerd Kohlrusch

Alfred Rudnik

Henning Rappe

Roland Kopka

Siegfried Spangenberg

Werner Willeke

Friedrich Baumgärtel

Rainer Tiefenbach

Petra Tiefenbach

Andreas Pohl

Eckerhard Schaetz

Werner Willeke

Martin Kabbe

Achim Könitz

Alexander Pohl 79

Alexander Pohl 92

Heiko Schüler

Jana Krüger

 

Die Standaufsichten werden durch einen vierteljährlichen Dienstplan festgelegt. Dieser muss dann immer neu aktualisiert werden. Es kann auch zu Änderungen innerhalb der Monate kommen welche dann eventuell zu ändern sind.

 

Belehrung Standaufsichten

Sehr geehrte Freundinnen und Freunde,

 

Nach Hinweisen vom Landesschützenbund und den Festlegungen des Vorstandes ist es

notwendig nochmals auf die strikte Einhaltung der Schießsportordnung zu verweisen und darüber jährlich zu belehren.

 

Ab sofort sind diese Regeln korrekt anzuwenden und bei der Ausübung der Aufsichten

einzuhalten. Sie dienen der eigenen Sicherheit und einem ungestörten Schießbetrieb.

 

Jeder Schütze ist den Regeln der Sportordnung, den Bestimmungen der Schießstandordnung und bei Wettkämpfen den Bedingungen der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme an Wettkämpfen anerkennt, unterworfen. Er hat daher diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen zu kennen und zu beachten.

 

Schützen ist die Ausübung des Schießsports mit Schusswaffen nur in Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Die Aufsicht darf selbst nicht am Schießen teilnehmen.

Für uns heißt das, erst Aufsicht und danach in Abstimmung mit der anderen Aufsicht schießen.

 

Es ist darauf zu achten, dass bevor der Schütze seinen Stand verlässt, muss er sich vergewissern und die Standaufsicht muss überprüfen, dass der Verschluss offen ist und sich keine Patronen oder Geschosse im Patronenlager oder Magazin mehr befindet. Des weiteren ist die Scheiben auf fehlerhafte Einschüsse zu überprüfen.

 

Die Schießstandordnung ist am Stand ausgehängt und ist zu beachten. Hier einige Auszüge:

 

  1. Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klaren Anordnungen bekannt zu geben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf Anordnung der verantwortlichen Aufsichtsperson fortgesetzt werden.

  2. Personen , die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Stand verwiesen werden.

  3. Jedes Schießen ist unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson , deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regeln der Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt auf dem Schießstand zu untersagen.

 

Den freien Raum hinter den Schützen dürfen nur der Schießleiter und die von ihm zugelassenen Mitarbeiter sowie Kampfrichter betreten.

Wir erwarten deshalb , dass während des Schießbetriebs auf dem Stand nur Schützen anwesend sind die direkt schießen. Unterhaltungen , Aufenthalte aus Interesse oder Neugier sind nicht erwünscht. Dazu können unsere anderen Vereinsräume genutzt werden.

 

Zur Erhöhung unserer Sicherheit bei allen Trainingszeiten und Öffnungszeiten unseres Standes und bei der Durchführung von Wettkämpfen erwartet der Vorstand die striktere Einhaltung der Sportordnung und der Schießstandordnung.